Tipps und Tricks
Tuesday, 1. January 2013 @ 12:06
Eintrittsrecht
Erdungen von Stromleitungen über Wasserleitungen verboten!
Anmietung eines Ein- oder Zweifamilienhauses
Anmietung einer Dachbodenwohnung
Das Mietanbot/Vorvertrag
Adressbüros
Kündigungsfrist / Kündigungsrecht
ABC des Mietrechts
Wie nimmt man das Eintrittsrecht in einen bestehenden Mietvertrag wahr?
Es gibt zwei Formen des Rechts auf Eintritt in ein bestehendes Mietverhältnis.
1. Der/die HauptmieterIn verlässt die Wohnung (§ 12 MRG - Abtretung des Mietrechts):
Er/sie darf seine/ihre Hauptmietrechte dem Ehegatten oder Verwandten in gerader Linie, einschließlich auch Wahlkindern oder Geschwistern abtreten. Ehegatte, (Achtung! Lebensgefährten haben derzeit noch kein Eintrittsrecht unter Lebenden!) Verwandten und Wahlkinder müssen mindestens die letzten zwei Jahre, Geschwister mindestens die letzten 5 Jahre mit dem/der HauptmieterIn im gemeinsamen Haushalt gewohnt haben. Kürzer ist diese Zeit, wenn die Betroffenen die Wohnung (z.B. erst vor einem Jahr) gemeinsam bezogen haben.
Erdungen von Stromleitungen über Wasserleitungen verboten!
Anmietung eines Ein- oder Zweifamilienhauses
Anmietung einer Dachbodenwohnung
Das Mietanbot/Vorvertrag
Adressbüros
Kündigungsfrist / Kündigungsrecht
ABC des Mietrechts
Wie nimmt man das Eintrittsrecht in einen bestehenden Mietvertrag wahr?
Es gibt zwei Formen des Rechts auf Eintritt in ein bestehendes Mietverhältnis.
1. Der/die HauptmieterIn verlässt die Wohnung (§ 12 MRG - Abtretung des Mietrechts):
Er/sie darf seine/ihre Hauptmietrechte dem Ehegatten oder Verwandten in gerader Linie, einschließlich auch Wahlkindern oder Geschwistern abtreten. Ehegatte, (Achtung! Lebensgefährten haben derzeit noch kein Eintrittsrecht unter Lebenden!) Verwandten und Wahlkinder müssen mindestens die letzten zwei Jahre, Geschwister mindestens die letzten 5 Jahre mit dem/der HauptmieterIn im gemeinsamen Haushalt gewohnt haben. Kürzer ist diese Zeit, wenn die Betroffenen die Wohnung (z.B. erst vor einem Jahr) gemeinsam bezogen haben.